Ein spannendes und lohnendes Angebot für Menschen zwischen 16 und 26 Jahren.
Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst
FSJ + BFD - Zwei Programme, viele Möglichkeiten:
Grundlegendes
Die Bundesregierung hat am 15.12.2010 mit der Aussetzung des Wehrdienstes und der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) zwei Gesetzesentwürfe verabschiedet, die für viele soziale Einrichtungen und auch für die zukünftigen Absolventen von Freiwilligendiensten zu erheblichen Veränderungen führen werden.
Das Ev.-ref. Diakonische Werk Grafschaft Bentheim möchte alle Interessierten, die in Zukunft ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren möchten, praxisnah, aktuell und umfassend informieren. Kurz-Informationen können Sie der nachstehenden Übersicht entnehmen.
Weitere Infos
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Zwei Dienste - ein Profil! Warum?
- Wehrpflicht seit dem 30.06.2011 ausgesetzt
- FSJ und BFD: Ein Dienst - zwei Zuständigkeiten (Bund und Länder)
...Alternative: Freiwilligendienst !
Du kannst:
- neue Erfahrungen sammeln,
- Fähigkeiten entdecken,
- neue Menschen kennen lernen,
- den Alltag (in) einer sozialen Einrichtung kennen lernen,
- Dich erproben, Grenzen austesten, Kompetenzen entwickeln,
- neue Lebens- bzw. Berufsperspektiven entdecken.
Einsatzbereiche im Freiwilligendienst
- in Kindertagesstätten und Kinderkrippen
- in Wohnheimen und Tagesstätten für psychisch kranke Menschen
- in Sozialstationen und Krankenhäusern
- in der Altenpflege
- in der Jugendhilfe oder offenen Jugendarbeit
- in Schulen
- und vieles mehr……
- Rahmenbedingungen und Sicherheiten
- Du bist zwischen 16 und 26 Jahren
- Der Dienst dauert in der Regel 12 Monate
(mind. 6 Monate / höchstens 18 Monate)
- Vollzeitbeschäftigung
Begleitung und Bildung
- Anleitung in der Einsatzstelle
- Pädagogische Begleitung durch den Träger
- 25 Bildungstage in 12 Monaten (Seminare)
Welche Sicherheiten bietet der Freiwilligendienst?
- Versicherungsschutz
- Kindergeldanspruch (bleibt im FSJ erhalten; im BFD bis zum
18. Lebensjahr, ab 18. Lebensjahr Ausgleichszahlung an Freiwillige)
- Taschengeld
Sonstiges
- Schulpflicht kann während des FSJ ruhen
- Du erhältst ein Zeugnis
- Anrechnung des Freiwilligendienstes als Wartesemester
- Freiwilligendienst wird als soziales Praktikum für viele Studiengänge angerechnet
- FSJ als praktischer Teil der Fachhochschulzugangsberechtigung
Der Weg zu Deinem Freiwilligendienst
- Melde dich bei uns!
- Wir laden dich zu einem persönlichen Gespräch ein.
- Wir vergeben Vermittlungsvorschläge nach Interesse.
- Du "schnupperst" beim zukünftigen Einsatzort und führst ein Gespräch im jeweiligen Fachbereich.
- Wir bleiben während der Vermittlung im Austausch.
- Passen Freiwillige/r und Einsatzort zusammen, dann wird eine Vereinbarung geschlossen.
- Dein Freiwilligendienst kann zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen!
Kontakt
FSJ und BFD
Ev. - ref. Diakonisches Werk
Grafschaft Bentheim gGmbH
Frau Bauer
Postadresse: Geisinkstraße 1, 48527 Nordhorn
Tel.: 05921 8802-59 Fax 05921 8802-55
Mail: fsj@diakonie-grafschaft.de
Internet: www.diakonie-grafschaft.de
- Seminar
- FSJ Ev.-ref. Kiga Sonnenwald
- FSJ-Abschluss_3 Juni 09
- FSJ-Abschluss_1 Juni 09
- FSJ-Abschluss_5 Juni 09
- SDN Uelsen
- FSJ Schriftzug mit FSJlern
-
82,6 KBBewerbungsbogen Freiwillige FSJ BFD 15.11.2011
Ansprechpartner/innen:





