Berlin (DW EKD Online) - Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände treten seit Jahren dafür ein, die Praxis der Kettenduldungen zu beenden und Ausländern, denen eine Ausreise nicht zugemutet werden kann, eine Aufenthaltsperspektive zu geben.
Mit zwei Bleiberechtsregelungen 2006 und 2007 sollten möglichst viele der damals geduldeten ca. 110.000 Menschen, die bereits längere Zeit in Deutschland leben und hier integriert sind, ein humanitäres Aufenthaltsrecht erhalten. Dieses Ziel wurde nicht erreicht: Immer noch sind mehr als 60.000 von ihnen ohne Aufenthaltsrecht, obwohl sie bereits länger als sechs Jahre hier sind.
Auch für die knapp 30.000 Personen, die inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis „zur Probe“ bis Ende 2009 erhalten haben, ist zu befürchten, dass diese nicht verlängert. Die Betroffenen würden wieder in den Duldungsstatus zurückfallen. Viele drohen an den strengen Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu scheitern.
Wir fordern, dem Grundbedürfnis von Menschen nach einer sicheren Lebensperspektive Rechnung zu tragen und Ausländern, die in Deutschland verwurzelt sind und denen die Ausreise nicht zugemutet werden kann, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erteilen.
Caritas und Diakonie haben in der jüngsten Vergangenheit über ihre Beratungsstrukturen eine umfangreiche Erhebung zur Umsetzung der Bleiberechtsregelungen durchgeführt. Daraus entstand ein Erfahrungsbericht mit zahlreichen Fallbeispielen und Verbesserungsvorschlägen. Die beiden Kirchen haben einen Aufruf gestartet, der die Forderungen kurz und prägnant verdeutlicht.
Auf der Seite www.aktion-bleiberecht.de sind alle weiteren Informationen zusammengestellt.
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