15.12.2010
Eltern mit kleinen Kindern, die Hartz IV und Elterngeld beziehen, droht zum Jahreswechsel ein erheblicher Nachteil, wenn sie die sogenannte Verlängerungsoption nutzen. Ab 1. Janur 2011 wird ausgezahltes Elterngeld vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
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