Kostenfrei auch für Teilnehmer des FSJ und FÖJ
Die Bundesregierung hat am 19. August 2009 eine Verordnung beschlossen, nach der alle gesetzlich Krankenversicherten einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen Influenza A(H1N1) ("Schweinegrippe") haben. Diese Regelung gilt nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr. Die Impfung ist freiwillig.
Außerdem sieht Absatz 1 dieser Verordnung vor, dass bestimmte Personengruppen vorrangig geimpft werden sollen. Das umfasst u.a. Personen, die in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege, Einrichtungen der stationären Rehabilitation, Apotheken, im Rettungsdienst, im Krankentransport, in Gesundheitsämtern oder in nach den §§ 16 und 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden tätig sind. Freiwillige, die während Ihres Dienstes in den Entsprechenden Einrichtungen/Bereichen tätig sind, sind ebenfalls in dieser Regelung einbegriffen. (Quelle BMFSFJ)
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