Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben. (Albert Einstein)
Die Wohngemeinschaft ist ein zeitlich befristetes Angebot, welches die Bewohner auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben vorbereitet. Im Zusammenleben mit anderen sollen die jungen Menschen lernen, Verantwortung für die eigene psychische Gesundheit zu übernehmen und individuelle Belastungen und Beeinträchtigungen zu kompensieren, um ein möglichst selbständiges und zufriedenes Leben führen zu können. Unterstützt werden sie dabei von einem erfahrenen Team, das aus Sozialpädagoginnen und einer Fachkrankenschwester besteht und bei Bedarf von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. einem Facharzt für Psychiatrie und Neurologie beraten wird.
Junge Erwachsene, bei denen eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit im Vordergrund steht, können nicht aufgenommen werden. Die Teilnahme an einer beruflichen Maßnahme, einem Praktikum, dem Besuch einer Schule o.ä. sind Aufnahmevoraussetzungen für einen Einzug.
Die Kosten werden in der Regel von der Eingliederungshilfe (§§53, 54 SGB XII, oder der Jugendhilfe §§34, 35, 35a, 41 SGB VIII) getragen.
Weitere Informationen
Beratung zu allen Unterstützungs- und Therapieangeboten in der Grafschaft Bentheim erhalten Sie beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Grafschaft Bentheim, Am Bölt 27, 48527 Nordhorn, Tel. 05921-961875 oder beim Jugendamt des Landkreises Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn, Tel. 05921-96-1474.