• Ev.-ref. Diakonisches Werk
    Grafschaft Bentheim

    Povelstraße 22
    48529 Nordhorn
    Tel. 05921 7057612
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Wohngemeinschaft Junges Wohnen

Individuelle Hilfen für den (Neu)-start in ein selbstbestimmtes Leben.

Wohngemeinschaft

Unser Angebot richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahren, die aufgrund psychischer Beeinträchtigungen noch nicht in der Lage sind ein selbstständiges Leben zu führen. Die jungen Menschen leben in den Wohngemeinschaften. Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes, teilmöbliertes Zimmer. Die Betreuung kann bei Bedarf auch in der eigenen Wohnung erfolgen.

Alltagsunterstützung

Die jungen Erwachsenen werden, mit maximal 10 Stunden pro Woche, intensiv ambulant betreut. Sie erhalten Hilfestellungen bei alltäglichen Dingen wie: Hygiene, Ernährung & Haushaltsführung. Zudem können sie Unterstützung bei behördlichen, schulischen, oder beruflichen Angelegenheiten erhalten.

Gruppenaktivitäten

 In der Regel finden Einzelsitzungen mit dem Betreuer und dem Bewohner statt. Zudem möchten wir durch verschiedene Gruppenaktivitäten den Zusammenhalt der Bewohner stärken. Gemeinsam mit den Bewohnern können Aktivitäten geplant und durchgeführt werden.

Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben. (Albert Einstein)

Die Wohngemeinschaft ist ein zeitlich befristetes Angebot, welches die Bewohner auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben vorbereitet. Im Zusammenleben mit anderen sollen die jungen Menschen lernen, Verantwortung für die eigene psychische Gesundheit zu übernehmen und individuelle Belastungen und Beeinträchtigungen zu kompensieren, um ein möglichst selbständiges und zufriedenes Leben führen zu können. Unterstützt werden sie dabei von einem erfahrenen Team, das aus Sozialpädagoginnen und einer Fachkrankenschwester besteht und bei Bedarf von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie  bzw. einem Facharzt für  Psychiatrie und Neurologie beraten wird.

Junge Erwachsene, bei denen eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit im Vordergrund steht, können nicht aufgenommen werden. Die Teilnahme an einer beruflichen Maßnahme, einem Praktikum, dem Besuch einer Schule o.ä. sind Aufnahmevoraussetzungen für einen Einzug.

Die Kosten werden in der Regel von der Eingliederungshilfe (§§53, 54 SGB XII, oder der Jugendhilfe §§34, 35, 35a, 41 SGB VIII) getragen.

Weitere Informationen

Beratung zu allen Unterstützungs- und Therapieangeboten in der Grafschaft Bentheim erhalten Sie beim Sozialpsychiatrischen Dienst  des Landkreises Grafschaft Bentheim, Am Bölt 27, 48527 Nordhorn, Tel. 05921-961875 oder beim Jugendamt des Landkreises Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn, Tel. 05921-96-1474.

AnsprechpartnerWir helfen gerne weiter

  • Luisa Völlink

    Tel.: 05921 7057 612

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