Wohnungslosenhilfe
Wir sind da für Menschen in Wohnungsnot. Bei der Überwindung sozialer Schwierigkeiten und der Realisierung gesetzlicher Ansprüche unterstützen wir.
Wer kann sich an uns wenden?
Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere alleinstehende Wohnungslose (Nichtsesshafte / Obdachlose) erhalten Hilfe und Unterstützung wenn sie sesshaft werden wollen oder bei der Regelung ihrer Angelegenheiten.
„Wenn Arbeitslosigkeit, Schulden und Einsamkeit die Oberhand gewinnen, wenn alte Beziehungen nicht mehr tragen und auf einmal die Wohnung weg ist und es keinen Ort gibt, an dem man Zuflucht findet, dann kann es passieren, dass ein Mensch draußen landet.“
(Arme habt ihr allezeit. Hg. v. Evangelische Obdachlosenhilfe, S. 18)
Sprechzeiten
Wohnungslosenhilfe Büro Nordhorn
NINO-Allee 4
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
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Mittwoch | 10:30 – 12:30 Uhr |
Dienstag, Donnerstag | 14:30 – 16:30 Uhr |
Das Wichtigste auf einem Blick
Persönliche Beratung und Betreuung
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Information über Hilfsmöglichkeiten
Hilfe bei der Geldverwaltung
Einrichtung einer Postadresse
Vorhalten einer Übergangswohnung
Angebot zum Wäschewaschen und –trocknen
Duschmöglichkeiten
Hilfe bei der Anmietung von Wohnraum
Hilfe bei Gesundheitsmaßnahmen
Vermittlung an andere Fachdienste bei weiteren Problemen
Eidesstattliche Versicherung
Vollstreckungsbescheid
Kontenpfändung
Gerichtsvollzieher
Ausstellung von P-Kontobescheinigungen
Informationen über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahren
Forderungen prüfen
Verhandlung mit den Gläubigern
Hilfe bei der Antragsstellung im Verbraucherinsolvenzverfahren